4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 wies die Vergabestelle mit Verfügung vom 15. September 2020 superprovisorisch an, bis zum definitiven Entscheid über die aufschiebende Wirkung der Beschwerde die Beschwerdeführerinnen weiterhin als Partei am Vergabeverfahren zu beteiligen. Gleichzeitig bat sie die Vergabestelle, die vollständigen Vorakten einzureichen und gab ihr Gelegenheit, bis am 2. Oktober 2020 zur eingereichten Beschwerde Stellung zu nehmen. Die Vergabestelle bat um verschiedene Fristerstreckungen für die Einreichung der Stellungnahme. Mit Eingabe vom 17. Dezember 2020 nahm die Vergabestelle schliesslich zur eingereichten Beschwerde Stellung.