e) Die Beschwerdeführerin führt in der Beschwerde zudem aus, in der Präsentation habe sie auf weitere Punkte hingewiesen: Einerseits seien im Gegensatz zur Verantwortung des zu Beauftragenden im Projekt die tatsächlichen Entscheidungskompetenzen nicht transparent festgehalten und andererseits sei unklar, ob die Budget- und Baukostenbuchhaltung im AGG oder durch die beauftragte Firma erstellt werden müsse. Sie habe daher als Massnahme zusätzlich ein Organigramm mit entsprechender Personennennung für die Aufgabe Budget- und Baukostenbuchhaltung abgegeben. Sie vermisse in der Bewertung ein Eingehen auf diesen wichtigen Nachtrag.