Insgesamt ist die leicht bessere Bewertung der Auftragsanalyse der Beschwerdegegnerin damit verständlich. Die BVD sieht keinen Grund, wieso die 9 Vorakten pag. 231. 10 Auftragsanalyse Beschwerdeführerin Vorakten pag. 27 f., Auftragsanalyse Beschwerdegegnerin Vorakten pag. 159 f. 4/7 BVD 130/2020/6