Weiter führt das AGG zu Recht aus, dass die beiden Grafiken unter Ziff. 1 und 7 der Auftragsanalyse der Beschwerdeführerin nur sehr schwer lesbar sind und im Rahmen dieser zwei A4-Seiten nicht näher erläutert werden. Die beiden Grafiken zeigen zudem Abläufe eines Bauprojekts in generellabstrakter Weise auf. Ein konkreter Bezug zum vorliegend ausgeschriebenen Projekt fehlt dabei. Die Ausführungen der Beschwerdegegnerin zur Ablaufkoordination und den Terminen dagegen beziehen sich stärker auf das konkrete Projekt und enthalten eigene Einschätzungen und Kommentare zu den Vorgaben. Insgesamt ist die leicht bessere Bewertung der Auftragsanalyse der Beschwerdegegnerin damit verständlich.