Im Gegensatz dazu seien andere Anbieterinnen, insbesondere auch die Beschwerdegegnerin, sehr detailliert auf das Projekt eingegangen und hätten dieses in Bezug auf den konkreten Auftrag erfasst. Es gebe jedoch noch bei allen Auftragsanalysen Luft nach oben, habe doch keine Anbieterin die Maximalnote 5 erhalten. Die Auftragsanalyse der Beschwerdeführerin sei somit von durchschnittlicher Qualität und habe den Anforderungen entsprochen, mehr nicht.