Zuschlagskriterien vertiefte Fragen stellen. Die Punktzahl kann dadurch pro Zuschlagskriterium um max. plus oder minus 0.5 Punkte korrigiert werden. Die Präsentation als solche wird nicht bewertet." Die Vergabestelle hat das Angebot der Beschwerdegegnerin bei diesem Zuschlagskriterium mit einer 4.0 benotet (gute Erfüllung, qualitativ gut), das Angebot der Beschwerdeführerin mit einer 3.0 (genügende Erfüllung, durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend).