3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Beschwerdeantwort vom 3. September 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. In formeller Hinsicht beantragt sie, es sei ihr soweit zulässig Akteneinsicht zu gewähren und nach gewährter Akteneinsicht die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen. Das AGG beantragt mit Stellungnahme vom 28. September 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann.