b) Wie das AGG richtig ausführt, lässt sich den Ausschreibungs- und Auswertungsunterlagen entnehmen, dass das A.________ die Ausschreibung erstellt und im Auftrag der Vergabestelle auch die Prüfung der Angebote durchgeführt hat. Dieses Büro hat seinen Schwer-punkt u.a. im Bereich Gebäude-Elektroplanung, Sicherheitstechnik, Gebäudeautomation. Der Einwand der Beschwerdeführerin erweist sich damit als unbegründet, auch wenn die Kommunikation – wie dies üblich sein dürfte – über den federführenden Architekten lief. 7. Ergebnis, Gesuch um aufschiebende Wirkung, Kosten