a) Die Beschwerdeführerin bringt in der Eingabe vom 23. März 2020 vor, für das Einholen der Auskünfte scheine der zuständige Architekt federführend gewesen zu sein. Dessen Fachwissen liege indessen nicht im Bereich der Elektrotechnik. Es wäre deshalb notwendig gewesen, hierfür einen Fachplaner beizuziehen.