Weitere Nachweise: - Erfahrung: - Anlagen in gleicher Grösse, mit technisch ähnlichen Voraussetzungen. - Qualität/Termine: - Entsprechende Leistungsfähigkeit zur sach- und zeitgerechten Ausführung von Leistungen der ausgeschriebenen Art. Nachweis ist zwingend zu erbringen. - Produkte: - Technisch gleichwertig wie die angegebenen Produkte. - Normen/Richtlinien/Klassifizierung: - Einhaltung der geforderten Produktmerkmale - Materialqualität: - Wo es im Leistungsverzeichnis gefordert ist, muss das Material Strafvollzug geeignet sein (Vandalenund sabotagesicher). […] Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise einzuverlangen."