Wirtschaftsentwicklung diametral entgegenstehe. Gefährdet seien auch andere Faktoren der Nachhaltigkeit wie Umweltschutz, Arbeitssicherheit und -gesundheit, aber auch die Qualität der Arbeitsausführung. In der Eingabe vom 23. März 2020 bringt die Beschwerdeführerin zusätzlich vor, aus dem Dokument "Prüfung Eignungskriterium, 28.10.2019" gehe hervor, dass die Beschwerdegegnerin offensichtlich Produkte offeriert habe, welche technisch nicht gleichwertig seien wie die ausgeschriebenen Produkte. Ein zwingendes Eignungskriterium sei von der Vorinstanz bezüglich der Beschwerdegegnerin als nicht erfüllt beurteilt worden.