Voraussetzungen (Ziffer 1.5 und 2.1) bei der Beschwerdegegnerin rot und damit als nicht erfüllt markierte. Diese Prüfung revidierte sie gemäss dem Formular "Formelle Angebotsprüfung, 28.10.2018" in der ersten Version14 nach dem erwähnten und aktenkundigen E-Mail-Verkehr mit der Beschwerdegegnerin. Diesem E-Mail-Verkehr lässt sich entnehmen, dass hinsichtlich des als Vorspann bezeichneten Dokuments15, in welchem die Anbieterinnen die gewählten Fabrikate sowie die Regiestundenansätze der verschiedenen Mitarbeiter auszufüllen hatten, einzig der Stundenansatz des Telematikers bei Nachtarbeit16 fehlte und nachgefordert wurde. Als einziger Stundenansatz der Kategorie "Geltende Regie