c) Vorliegend ist unbestritten, dass die Vergabestelle beim Angebot der Beschwerdegegnerin im Rahmen einer ersten Prüfung gewisse Mängel feststellte und dieser mittels E-Mail vom 20. November 2019 und 27. November 2019 die Möglichkeit zum Nachreichen von fehlenden Unterlagen gab11. Im Rahmen der formellen Angebotsprüfung stellte die Vergabestelle fest, dass – entgegen den Vorgaben in der Ausschreibung12 – der vollständig ausgefüllte Vorspann sowie die Datenblätter der einzelnen Apparate, Zentralen und Komponenten fehlten, weshalb sie im Formular "Formelle Angebotsprüfung, 28.10.2018" in der ersten Version13 diese