4. Nachreichen von Unterlagen a) In ihrer Stellungnahme vom 23. März 2020 bringt die Beschwerdeführerin vor, aus den Unterlagen ergebe sich, dass die Beschwerdegegnerin ein unvollständiges Angebot eingereicht habe. Gemäss dem Dokument "Formelle Angebotsprüfung, 28.10.2019" habe sie keinen vollständig ausgefüllten Vorspann eingereicht. Der Offerte der Beschwerdegegnerin hätten zahlreiche Unterlagen gefehlt, welche zur korrekten Prüfung des Angebots notwendig gewesen wären. Diese Unterlagen seien von der Vergabestelle nach Eingang der Offerten noch eingefordert wor-den, wobei der zuständige Architekt nach Ablauf der Frist sogar nochmals nachfassen musste.