3.1) ausdrücklich erwähnt, dass dem Angebot die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen ist. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass die Vergabestelle bei der formellen Angebotsprüfung dieses Kriterium bei der Beschwerdeführerin als nicht erfüllt betrachtete, auch wenn gemäss Wortlaut im Dokument "Formelle Angebotsprüfung, 28.10.2019" nur von "Formular 2 "Selbstdeklaration" ausgefüllt und unterzeichnet" die Rede ist.