So sei die Vergabestelle bei der Errechnung des für die Vergabe massgebenden Preises bei ihr fälschlicherweise von 55 Mitarbeitenden und 3 Lernenden ausgegangen, obwohl sie im massgebenden Formular 57 Mitarbeitende und 12 Lernende angegeben habe. Überdies sei die Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft, indem darin noch von der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion die Rede sei, obwohl diese per 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion heisse. Dass die knapp gehaltene Zuschlagsverfügung gleich zwei Fehler enthalte, deute auf eine fehlerhafte und unsorgfältige Arbeitsweise der Vergabestelle hin. Es müsse daher davon ausgegangen werden, dass beim Zuschlag weitere Fehler passiert seien.