b) Die Beschwerdeführerin hat mit ihrem Angebot den zweiten Platz erreicht. Auch wenn ihr Angebotspreis deutlich über demjenigen der Beschwerdegegnerin liegt, hat sie als Zweitplatzierte eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zug zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegt. So bringt sie vor, dass die Beschwerdegegnerin vom Verfahren auszuschliessen sei. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung. Der geschätzte Auftragswert liegt zudem über dem Schwellenwert anfechtbarer Verfügungen gemäss Art.