2. Der Zuschlag betreffend die Ausschreibung "Ins, G. ________, Instandsetzung, H. ________ Elektroinstallationen" sei der Beschwerdeführerin zu erteilen. 3. Es sei der vorliegenden Beschwerde, zunächst superprovisorisch und vorab per Fax, die aufschiebende Wirkung zu erteilen; in diesem Sinne sei es der Vergabestelle vorsorglich zu verbieten, über die Leistungen, das heisst die Instandsetzung der Elektroinstallationen im G. ________ in Ins, einen Vertrag abzuschliessen oder entstehen zu lassen."