d) Die Vergabestelle bringt in ihrer Stellungnahme vom 30. März 2020 vor, bei der Beurteilung des Subkriteriums "Verfügbarkeit Service, Erfahrung mit Unternehmer" handle es sich um eine übliche, vernünftigerweise zu erwartende Anforderung an Betreiber mechanischer Anlagen. Eine solche Beurteilung sei dem Zuschlagskriterium 4 geradezu inhärent. Insbesondere bei Liftanlagen seien rasche und zuverlässige Serviceleistungen entscheidend für einen reibungslosen Ablauf und eine kontinuierliche Instandhaltung.