massgeblichen Gesichtspunkte, also die einzelnen Zuschlagskriterien, allfällige Subkriterien und die Gewichtung aller Kriterien im Lichte des Transparenzprinzips zwingend ist. Die Regeln der Beschaffung müssen fairerweise zum Voraus bekannt gegeben werden, damit Missbrauch und Manipulation bei der Zuschlagserteilung so weit wie möglich ausgeschaltet werden können.39 Das Transparenzgebot ist in der Regel formeller Natur.