In der Auswertungstabelle der Vergabestelle38 finden sich zu diesen Punkten nähere Bewertungsanforderungen. Neben den erwähnten Aspekten wurde zusätzlich der Aspekt "Verfügbarkeit Service, Erfahrung mit Unternehmer" bewertet, wobei dies das einzige Kriterium ist, bei welchem die Beschwerdeführerin im Vergleich zur Beschwerdegegnerin schlechter abschnitt (3 im Vergleich zu 5 Punkten). Insgesamt bewertete die Vergabestelle das Angebot der Beschwerdegegnerin bei diesem Zuschlagskriterium mit der Note 3.5 und das Angebot der Beschwerdeführerin mit der Note 3.33.