Die einzige Fischliftanlage der Beschwerdeführerin (N.________) sei dagegen mehr oder weniger freistehend auf eine Wehranlage ohne vergleichbare Schnittstellen zu einem Zentralengebäude gebaut. Die Qualität der nachgewiesenen Erfahrung der Beschwerdegegnerin sei mit dem vergleichbaren Fischlifteinbau in das Zentralgebäude K.________ daher besser bewertet worden. Da die Beschwerdeführerin weiter lediglich einen Fischlift erstellt habe, könne sie folglich weniger Erfahrung und einschlägige Referenzen nachweisen als die Beschwerdegegnerin.