c) Bei beiden Subkriterien des Zuschlagskriteriums "Erfahrung / Referenzen" wurde das Angebot der Beschwerdeführerin im Vergleich zu demjenigen der Beschwerdegegnerin um 0.5 Punkte und damit nur marginal schlechter benotet. Begründet wird dies in der Auswertungstabelle35 insbesondere damit, dass die Beschwerdegegnerin über Erfahrung beim Bau von zwei Fischliften verfügt und ihre Schlüsselperson bei beiden Projekten als Projektleiter eingesetzt war, die Beschwerdeführerin dagegen als Referenz und Erfahrung "nur" einen Fischlift aufweisen kann und ihr Schlüsselpersonal entsprechend auch nur Erfahrung mit einem Fischlift aufweisen kann.