In der Eingabe vom 16. März 2020 ergänzt sie, aufgrund der Ausführungen der Vergabestelle werde ersichtlich, dass diese die Bewertung dieses Referenzkriteriums nicht gemäss ihren eigenen Vorgaben in den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen habe. Die Vergabestelle habe bei den Referenzen Schlüsselpersonen nicht die Referenzen der gemäss den Ausschreibungsunterlagen explizit definierten Schlüsselpersonen – d.h. des Statikers, Konstruktionsleiters, Montageleiters und Chefmonteurs – geprüft und 33 Ausschreibung Teil 0 "Instruktion an Offertsteller", S. 5, Verfahrensakten pag. 5. 34 Verfahrensakten pag. 120.