Mit diesen Vorbringen vermag sie die detaillierten Ausführungen der Vergabestelle zur Benotung der verschiedenen Teilaspekte des technischen Berichts und der konstruktiven Lösung nicht in Frage zu stellen. Es ist nicht bestritten, dass auch die Beschwerdeführerin ein vollständiges Angebot eingereicht hat und sie in der Lage wäre, den geforderten Fischlift zu realisieren. Die schlechtere Bewertung resultiert jedoch daraus, dass ihr technischer Bericht und ihre konstruktiven Lösungen nicht einen gleich hohen Detaillierungsgrad wie diejenigen der Beschwerdegegnerin aufweisen und sich weniger mit den projektspezifischen Anforderungen der hier zu beschaffenden Anlage auseinandersetzen.