_ vom 30. Januar 2020 mit der ausführlichen Begründung der Vergabestelle zur vorgenommenen Benotung nicht auseinander und geht nicht auf die einzelnen Teilaspekte ein. In pauschaler Weise hält sie einzig fest, sie habe aufgezeigt, dass sie die Planung des Fischlifts und dessen Herstellung problemlos erbringen könne, alle nötigen Dokumente eingereicht habe und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Hauptelemente des technischen Berichts in ihrem Bericht enthalten seien. Mit diesen Vorbringen vermag sie die detaillierten Ausführungen der Vergabestelle zur Benotung der verschiedenen Teilaspekte des technischen Berichts und der konstruktiven Lösung nicht in Frage zu stellen.