_ führt dabei im Detail aus, wieso die Beschwerdeführerin bei den meisten Teilaspekten schlechter bewertet wurde als die Beschwerdegegnerin bzw. wieso die Beschwerdegegnerin nicht die maximale Punktzahl erhielt. Zusammenfassend kam sie zum Schluss, dass die Beschwerdegegnerin die jeweiligen Komponenten oder Teilaspekte beider Subkriterien in ihrer Offerte projektspezifisch im Bezug auf das hier ausgeschriebene Vorhaben und mit hohem technischem Detaillierungsgrad inkl. konkreten Plänen und Ansichten ausführte, beim Angebot der Beschwerdeführerin dagegen diese projektspezifische auf die hier zu beschaffende Anlage zugeschnittene Beschreibung der technischen Lösung mit detaillierten