d) Die Punktevergabe der erwähnten Teilaspekte der beiden Subkriterien "Technischer Bericht" und "Konstruktive Lösung" wurden von der Vergabestelle in der Auswertungstabelle32 jeweils kurz begründet. Die Stellungnahme der H.________ vom 30. Januar 2020 enthält hierzu ergänzende Ausführungen, welche mit den kurzen Begründungen in der Auswertungstabelle übereinstimmen. Die H.________ führt dabei im Detail aus, wieso die Beschwerdeführerin bei den meisten Teilaspekten schlechter bewertet wurde als die Beschwerdegegnerin bzw. wieso die Beschwerdegegnerin nicht die maximale Punktzahl erhielt.