Das Subkriterium 2.2 "Konstruktive Lösung" des Zuschlagskriteriums "Technische Lösung" mit einer Gewichtung von 35 % ist bei der Umschreibung der Zuschlagskriterien in den Ausschreibungsunterlagen ebenfalls nicht näher umschrieben. Für die technischen Spezifikationen findet sich in den Ausschreibungsunterlagen ein eigenes Dossier.29 In der Auswertungstabelle der Vergabestelle30 finden sich zu diesem Subkriterium die folgenden Bewertungsanforderungen: Amtslösung 3 Pt, projektspezifische Optimierung 4 Pt, projektspezifische Pläne 5 Pt, jede Bewertung gleichwertig".