Das Angebot mit der höchsten Gesamtsumme erhalte den Zuschlag. Die tabellarische Auswertung dieser Zuschlagskriterien durch die Vergabestelle findet sich in den Akten22, wobei darin für das Zuschlagskriterium 2 und dessen Subkriterien sowie für das Zuschlagskriterium 4 allgemeine Bewertungsanforderungen für die Benotung aufgeführt sind (vgl. nachfolgende Erwägungen). Gemäss der Auswertungsübersicht23 erreichte das Angebot der Beschwerdegegnerin eine Gesamtnote von 4.09 und jenes der Beschwerdeführerin eine Gesamtnote von 3.93.