handle es sich zwar um eine Anlage mit einer etwas geringeren Hubhöhe von 7 m. Da die besonderen technischen Anforderungen bei einem Fischlift jedoch nicht die Hubhöhe, sondern die Komplexität der hydraulischen Anforderungen und die fischbiologischen Anforderungen an die mechanischen Funktionsweisen ausmachten, sei auch diese Referenzanlage ein tauglicher Eignungsnachweis. Die technische Herausforderung liege dabei insbesondere in der zu befördernden Wassermenge sowie den hydraulischen und mechanischen Anforderungen beim Befüllen des Korbes an der unteren Haltestelle sowie beim Entleeren bzw. Abschwemmen der Fische an der oberen Haltestelle.