c) Vorab ist festzuhalten, dass die unter Ziffer 4.4 "Sonstige Angaben" der Ausschreibung verlangte Referenzliste für ähnlich ausgeführte Arbeiten im Stahlwasserbau nicht mit den unter Ziffer 3.7 aufgeführten Eignungskriterien in Verbindung gebracht werden kann. Indem die Vergabestelle die verlangte Referenzliste nicht bei den Eignungskriterien, sondern bei den "sonstigen Angaben" aufführte, hat sie erkennbar gemacht, dass die Stahlbaureferenzen bewusst nicht als Eignungskriterium ausgestaltet sind. Die H.____