a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Beschwerdegegnerin habe die Eignungskriterien nicht vollständig erfüllt und sei deshalb vom Verfahren auszuschliessen. Damit sei der Zuschlag ihr zu erteilen. b) Für die vorliegende Ausschreibung wurden fünf Eignungskriterien definiert13: Rechts- und / oder Zustelldomizil, Selbsterklärung und Vollständigkeit der Offerte, Technische Leistungsfähigkeit des Anbieters, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters und organisatorische Leistungsfähigkeit des Anbieters / QM-Zertifizierung.