c) In der Zuschlagsverfügung vom 5. Dezember 2019 gab die H.________ bekannt, zu welchem Betrag sie den Zuschlag an die Beschwerdegegnerin vergeben hat. Sie führte sodann aus, die Vergabe sei aufgrund der besten Erfüllung der nachgefragten Zuschlagskriterien erfolgt. Ausschlaggebend sei insbesondere die angebotene technische und konstruktive Lösung gewesen. Mittels einer Tabelle gab sie sodann für sämtliche Anbieterinnen die bei den Zuschlagskriterien sowie den dazugehörigen Unterkriterien jeweils erreichten Punkte sowie das Total der Punkte, die daraus folgende Note und die Rangfolge bekannt.