b) Die Beschwerdeführerin hat mit ihrem Angebot den zweiten Platz erreicht; gemäss Zuschlagsverfügung wurde ihr Angebot mit 79.68 Punkten bewertet, womit sie nur knapp hinter demjenigen der Beschwerdegegnerin lag, welches 81.68 Punkte erhielt. Die Beschwerdeführerin hat damit eine realistische Chance, mit ihrem Angebot zum Zuge zu kommen, wenn sie mit ihrer Beschwerde obsiegt. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Zuschlagsverfügung. Die Beschwerde ist innert der zehntägigen Rechtsmittelfrist eingereicht worden. Sie enthält einen Antrag und eine Begründung. Der geschätzte Auftragswert liegt zudem über dem Schwellenwert anfechtbarer Verfügungen gemäss Art.