"Zur Sache: 1. Die Beschwerde vom 16. Dezember 2019 sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Zum Verfahren: 2. Der Verfahrensantrag 1 der Beschwerdeführerin auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung sei abzuweisen. Soweit die Beschwerdeführerin superprovisorische Massnahmen verlangt, sei auf ihren Verfahrensantrag nicht einzutreten.