f dem Personal nicht Arbeitsbedingungen bieten, die namentlich hinsichtlich Entlöhnung, Lohngleichheit für Mann und Frau sowie Sozialleistungen der Gesetzgebung oder dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche entsprechen, g Abreden getroffen haben, die den wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen, h die Einhaltung der schweizerischen und bernischen Umweltgesetzgebung im Rahmen der Produktion nicht gewährleisten können, i im Konkurs sind, k das Selbstdeklarationsblatt nicht wahrheitsgetreu ausgefüllt haben, l für eine richtige Vertragserfüllung keine Gewähr bieten.