Geht die Fehleinschätzung auf treuwidrige Unsorgfalt zurück, kommt eine Haftung aus culpa in contrahendo in Betracht. […] Erweist sich ein Verfahrensabbruch in dem gegen die Abbruchverfügung gerichteten Beschwerdeverfahren als rechtmässig - weil kein Missbrauch, dafür aber ein sachlicher Grund vorliegt -, so ist zufolge Rechtmässigkeit der Verfügung ausgeschlossen, dass der in der Sache unterliegende Beschwerdeführer vergaberechtlichen Schadenersatz fordern kann [...]. Denn der vergaberechtliche Schadenersatzanspruch ist nur einschlägig, wo eine rechtswidrige Verfügung vorliegt, die wegen des bereits erfolgten Vertragsschlusses nicht mehr aufgehoben werden kann […]. Gleichwohl bedeutet die