Anderseits sind die Mehrkosten der Campus-Hall aufzurechnen, da diese fremdfinanziert wird.31 Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerinnen ist aus diesen Gründen für den massgebenden Vergleich zwischen den vom Voraus ermittelten Kosten und den eingegangenen Offertpreisen auch nicht auf den genehmigten Kredit von Fr. 233'500'000 abzustellen. e) Die Gegenüberstellung der Offerpreise gemäss E. 4 b/c und den vom Voraus geschätzten Kosten der Vergabestelle gemäss E. 4d ergibt hier die folgenden prozentualen und absoluten Überschreitungen der Angebote im Vergleich zum Kostenvoranschlag: