Gleiches gilt für diverse weitere Minderkosten-Optionen (ebenfalls ANG 2-1 Optionen). Diese im Gesamttotal des Kostenvoranschlags (Fr. 218'300'000) enthaltenen Mehrkosten im Umfang von Fr. 11'300'000 waren jedoch nicht Bestandteil des genehmigten Ausführungskredits und sollten daher im Bedarfsfall aus der im Kredit enthaltenen Bauherren-Reserve finanziert werden. Sie sind daher vom erwähnten Gesamtbetrag des Kostenvoranschlags in Abzug zu bringen, was zum erwähnten, für den Vergleich massgebenden Betrag von Fr. 207'000'000 führt.