d) Die Offertpreise gemäss E. 4b/c sind den von der Vergabestelle im Voraus ermittelten Kosten gegenüberzustellen. Relevant sind dabei einzig die vom AGG ermittelten Kosten für den ausgeschriebenen, vorliegend umstrittenen Auftrag, nämlich den TU-Auftrag für das Los 1. Dieser massgebende Wert beträgt Fr. 207'000'000 und lässt sich – gestützt auf den detaillierten Kostenvoranschlag der Vergabestelle29 und deren Ausführungen und Übersicht in der Stellungnahme vom 6. März 2020 (Rz. 45 f.) – wie folgt herleiten: Gemäss dem erwähnten Kostenvoranschlag schätzte die Vergabestelle Kosten für den TU-Auftrag zu Los 1 auf Fr. 218'300'000.