Werkpreises sind25, sind diese doch auch nicht Bestandteil des massgebenden Kostenvoranschlags. Schliesslich ist einzig der Offertpreis für das TU-Angebot zu Los 1 (Gebäude, Bauherrschaft AGG) relevant, nicht jedoch die ebenfalls offerierten, separat ausgewiesenen Offertpreise für das Los 2 (Teile der Erstausstattung, Bauherrschaft BFH) und das Los 3 (Teile der Umgebung ausserhalb der Parzelle, Bauherrschaft Stadt Biel/Bienne). So bestehen die Lose 2 und 3 lediglich aus Optionen, bei welchen die Entscheide über eine optionale Beauftragung von der jeweiligen Bauherrschaft unabhängig zur Ausführung des Los 1 erfolgen.26