b) Was die Offertpreise betrifft, so ist Folgendes zu beachten: Die Anbieterinnen wurden in den Ausschreibungsunterlagen24 einerseits verpflichtet, vom AGG vorgegebene Mehr- und Minderkostenoptionen gemäss einem vorbereiteten Formular (ANG 2-1 Optionen) auszufüllen. Andererseits wurden sie aufgefordert, eigene Varianten und Optimierungsvorschläge als TU- Optionen zu erarbeiten, die gemäss Einschätzung der jeweiligen Anbieterin Vorteile für die Bauherrschaft hinsichtlich Kosten, Termine und/oder Qualität bringen. Diese freiwilligen TU- Optionen mussten in einem separaten, offen gehaltenen Leistungsbeschrieb (ANG 2-2 TU- Optionen) erfasst werden.