Sie bestreite, dass die Kostenschätzung vorliegend sorgfältig erfolgt sei. Die von der Vergabestelle erwähnten Gründe für die Überschreitung der Zielkosten (zu hohe Kosten beim Holzbau und bei der Gebäudetechnik sowie die Rahmenbedingungen und die Einzigartigkeit des Projekts) seien für diese voraussehbar gewesen. Der Abbruch verletze schliesslich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln. Mit dem Abbruch und der Wiederholung des Verfahrens verliere die Vergabestelle viel Zeit und Geld.