Mit den von ihr angebotenen Optionen könne das mit dem Abbruch verfolgte Ziel erreicht werden. Bei ihren Optionen mittels "Design to Cost"- Verfahren handle es sich um ausschreibungskonforme Projektoptimierungsmöglichkeiten, welche stets zulässig seien. Es liege daher kein wichtiger Grund für einen Verfahrensabbruch vor. Ein Abbruch sei zudem nicht zulässig, wenn dieser auf einer unseriösen Kostenschätzung beruhe. Sie bestreite, dass die Kostenschätzung vorliegend sorgfältig erfolgt sei.