Zusammen mit den erwähnten 11 Millionen liege damit ihr Angebot bei Inanspruchnahme dieser Option unter dem bewilligten Kreditrahmen. Sie habe auch aufgezeigt, dass das ausgeschriebene Projekt ein hohes Potential an Optimierungs- und Einsparungsmöglichkeiten aufweise. Zu einer zeitlichen Verzögerung wäre es bei Wahl dieser Option schliesslich nicht gekommen. Mit dem Abbruch der Ausschreibung wolle nun der Kanton genau das Verfahren verfolgen, welches sie vorgeschlagen habe: Eine Kostenreduktion über spezifisch zu definierende Massnahmen. Mit den von ihr angebotenen Optionen könne das mit dem Abbruch verfolgte Ziel erreicht werden.