Die Beschwerdeführerin 1 bringt in ihrer Beschwerde und den weiteren Eingaben im Rechtsmittelverfahren zusammengefasst vor, sie habe ein Angebot eingereicht, mit welchem die finanziellen Ziele des Kantons erreicht werden könnten. Die Vergabestelle verkenne, dass Projektoptimierungen Teil der von ihr ausgeschriebenen Leistungen seien. So seien die Anbieterinnen im Vergabeverfahren ausdrücklich aufgefordert worden, eigene Einsparmöglichkeiten und Optimierungsvorschläge aufzuzeigen. Es sei ihr bewusst gewesen, dass ihre Eingabesumme über dem vom Grossen Rat beschlossenen Verpflichtungskredit liege.