Im Beschwerdeverfahren ergänzte das AGG, sämtliche fünf Angebote seien massiv über den Zielkosten gewesen. Bei diesen Zielkosten sei nicht von dem vom Grossen Rat des Kantons Bern beschlossenen Realisierungskredit von 233.5 Millionen Franken auszugehen. Dieser entspreche nicht den für das TU-Angebot massgeblichen finanziellen Rahmenbedingungen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Abzüge seien für die ausgeschriebenen TU-Leistungen 207 Millionen Franken vorgesehen. Die Angebote seien im Vergleich zu diesem Kredit für die TU-Leistungen zwischen ca. 22 % bis 65 % höher gewesen. Der Abbruch sei bei dieser Ausgangslage gerechtfertigt.