Die Beschwerdeführerin 1 verlangt neben der Aufhebung der Abbruchverfügung die Zuschlagserteilung an sich bzw. eventualiter die Rückweisung an die Vergabestelle zur Erteilung des Zuschlags an sich. Die Beschwerdeführerin 2 verlangt die Aufhebung der Abbruchverfügung und die Wiederaufnahme des Verfahrens durch die Vergabestelle. Beide haben innert Frist ein Angebot eingereicht. Im Falle einer Gutheissung der Beschwerden und damit der Weiterführung des abgebrochenen Verfahrens wahren sich die Beschwerdeführerinnen damit die Chance, mit ihrem eingereichten Angebot berücksichtigt zu werden.