6. Mit Zwischenverfügung vom 10 März 2020 trat das Rechtsamt auf die erneuerten Akteneinsichtsgesuche der Beschwerdeführerinnen nicht ein. Die Beschwerdeführerin 2 nahm mit Eingabe vom 23. März 2020 nochmals Stellung, die Beschwerdeführerin 1 mit Eingabe vom 9. April 2020. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 3/17 Kanton Bern BVD 130/2019/6 Canton de Berne II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen